Rasenmähen am Sonntag: Gericht verlangt schriftliche Erlaubnis
Das Amtsgericht Hürth entschied im Nachbarschaftsstreit, dass Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen künftig nur mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn erlaubt ist; eine Berufung wurde angekündigt.
Im Kern ging es um einen gewöhnlichen Vorgang mit ungewöhnlichem Ausgang: Weil ein Anwohner am Sonntag mehrmals den Rasen mähte und sein Nachbar sich dadurch erheblich gestört fühlte, hat das Amtsgericht Hürth entschieden, dass künftiges Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen nur mit schriftlicher Zustimmung des betroffenen Nachbarn zulässig ist. Der Senat begründete seine Entscheidung mit der Abwägung zwischen dem Interesse an häuslicher Ruhe und dem allgemeinen Anspruch auf Grundstückspflege.